Willkommen auf TattooPiercingNet Foren Tattoo Einwilligung zur Körperverletzung

Einwilligung zur Körperverletzung

Willkommen auf TattooPiercingNet Foren Tattoo Einwilligung zur Körperverletzung

9 Antworten, 7 voices Zuletzt aktualisiert von melanom vor 16 Jahren, 3 Monaten
  • Mooncraft
    Teilnehmer
    @Mooncraft
    #2803308

    Hallo!

    Beim Piercen ist es ja üblich, dass man eine Einverständniserklärung zur Körperverletzung unterschreibt. Wie ist das bei euren Tätowierern? Müsst ihr unterschreiben oder nicht?

    Wie ist da die Rechtslage? Höre öfter, dass man bei tätowieren nicht unterschreibt, andere unterschreiben. Was ist „richtig“?

    Romana
    Teilnehmer
    @Romana
    #3039224

    ich hab schon beides erlebt. studios wo es ganz normal war und studios wo keiner danach gefragt hat. war aber beim piercen auch schon der fall dass ich keine erklärung ausfüllen musste

    Anna16
    Teilnehmer
    @anna16-2-2-2-2-2
    #3063272

    War bei mir,wie bei Romana,mal so und mal so.

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3186712

    War früher nicht üblich, da es keine Körperverletzung im eigentlichen Sinne ist. Aber immer mehr Studios gehen dazu über bzw. lassen sie den Kunden vorher eine Kombination aus Anamnese und Vertrag ausfüllen, um sich über die gesundheitlichen Voraussetzungen ein Bild zu machen. Du musst dann deine Allergien offenlegen und kannst/musst dir die möglichen Komplikationen durchlesen. Das hat Vorteile für beide Partein. Das Studio kann so nachweisen, dass es ausreichend aufgeklärt hat, du kannst dich auf die (nicht)auflisteten Komplikationen berufen, falls was passieren sollte und du dich nicht richtig aufgeklärt fühlst.

    Ich hoffe, dass sich immer mehr Studios darüber im Klaren werden, dass sowas heute einfach notwenig ist.

    wildcat-ink
    Teilnehmer
    @ink-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3172214

    Also ein Tattoo ist eine Körperverletzung … da wird man argumentativ nicht dran vorbei kommen. Dementsprechend wäre eine schriftliche Einwilligung zwingend notwenig. Nun gibt es leider aber einige Tätowierer, die eine gewisse Akten / Papier – Allergie haben und recht wenig Papierkram mit ihrer Kunst verbinden.

    An der Beseitigung dieses Misstandes arbeitet unter anderem die UETA … sanft und zaghaft aber doch spürbar … war früher nicht unbedingt die Rede davon besagen die aktuellen Richtlinien immerhin:

    … 2.2.1.1. Information und Einverständnis
    Jeder, der sich tätowieren lassen will, ist vorher in mündlicher und/oder schriftlicher Form auf mögliche Risiken hin zu weisen. Dringend empfehlenswert ist eine vom Kunden unterschriebene Einverständniserklärung…

    Meiner Meinung nach gehört zu einem Tattoo eine umfassende Aufklärung über Vorgehen, Heilung und Risiken, eine ausführliche Absprache des Motivs und das alles sollte sich dann dokumentiert in der Einverständniserklärung wiederfinden … nicht nur im Interesse des Kunden, sondern auch im Interesse des Tätowierers. Es gab bereits in Dänemark eine Klage gegen einen Tätowierer, dass der ein nicht abgesprochenes Motiv tätowiert hat und im übersee sogar ein deftiges Schadenersatzurteil, da ein Tätowierer angeblich ein Tattoo an falscher Position des Rückens gestochen hatte.
    Also je ausführlicher das Vorgespräch und je weiter die Dokumentation, desto besser für alle Beteiligten.
    Last but not least müsste der Kunden dann davon eigentlich auch einen Durchschlag bekommen und eine Quittung über den meist bar entrichteten Betrag … aber das ist wohl eher selten!

    Ganz klar ein Problem ist, dass mit dem erhöhten Aufwand in Papierkram und Archivierung usw. natürlich auch zusätzliche Kosten entstehen, die sich nicht immer auch an die Kunden weitergeben lassen … es bleibt schwierig!

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3132484

    Ohne grade Gesetzestexte oder Quellen nennen zu können, wage ich es dir zu widersprechen 😉

    Tätowierungen sind lange keine Körperverletzung gewesen bzw nicht als solche behandelt worden. Es gehörte quasi zum Usus und war kein Eingriff in den Körper, der mit einer solchen Verletzung des Körpers gleich zu setzen war. Man möge mich Lügen strafe, aber ich meine es gäbe auch Quellen dafür. Ich werde suchen, wenn es mir die Zeit erlaubt.

    Dass es heute anders gesehen wird, mag sein.

    MrsJinxx
    Teilnehmer
    @mrsjinxx
    #3107679

    Habe es zwar nicht nochmal extra nachgelesen, aber ich gebe trotzdem mal meinen Senf dazu:
    Erstmal erfüllt eine Tätowierung – ebenso wie nach herrschender Meinung auch ein ärztlicher Heileingriff – den Tatbestand der einfachen Körperverletzung nach § 223 Absatz 1 StGB in Form der körperlichen Misshandlung.

    Sofern diese nicht gegen die ‚guten Sitten‘ verstö??t – und dieser Begriff ist Auslegungssache – kann in eine Körperverletzung eingewilligt werden. Dadurch wird die Körperverletzung gerechtfertigt und ist keine strafbare Handlung mehr.
    (Sittenwidrig ist eine Handlung jedenfalls dann, wenn eine konkrete Lebensgefährdung hervorgerufen wird, was bei einem Tattoo nicht unmittelbar der Fall ist.)

    Zu deiner Frage („was ist richtig?“):
    Formvorschriften zu dieser Einwilligung gibt es nicht. Im Gegenteil: Diese muss nichtmal ausdrücklich, sondern kann auch konkludent erfolgen.
    Ein ‚richtig‘ gibt es also nicht wirklich. Als Tätowierer würde ich mich jedoch auch schriftlich absichern. So ist man auf der sicherern Seite. 🙂

    wildcat-ink
    Teilnehmer
    @ink-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3097416

    Ja, stimmt … eine Formvorschrift gibt es nicht – aber eine Körperverletzung ist es ohne Zweifel … wenn ich mich recht erinnere hat das OLG Kassel das mal festgestellt und in diversen anderen Verfahren war das Grundlage des Verfahrens und ohne Zweifel!
    Also dass man damit durchkommt ein Tattoo sei keine Körperverletzung obwohl unter anderem Schwellungen, Infektionen und Blutungen auftreten können und die Farbe mittels einer Nadel IN die Haut eingebracht wird … mmmmh … dann bleibt der Körper ja auch dadurch DAUERHAFT verändert … also der Ansatz klingt nicht sehr vielversprechend … obwohl es eine Wunschvorstellung ist und immer gerne bemüht wird!
    Einen Zwang zur Einverständniserklärung gibt es nicht … wohl aber einen Zwang zum Einverständnis und damit ein Kunde sein Einverständnis geben kann, muss der vollständig aufgeklärt worden sein … es geht also Hand in Hand und ist alles sehr komplex … um eine ausführliche (Eigen-)Dokumentation und Papierkram kommt man leider auch als Tätowierer nicht aus und heutzutage da die Kundschaft aus den verschiedensten Bereichen kommt, wird das auch immer wichtiger … um sich selbst als Tätowierer oder auch als Kunde abzusichern!

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3000384

    Wer heutzutage als Studio auf eine Einverständniserklärung verzichtet, ist naiv.

    kahless
    Teilnehmer
    @Kahless
    #3126448

    Ich erinnnere mich aber vor gar nicht allzu langer Zeit noch auf einer Convention erlebt zu haben, wie ohne schriftliche Einverständniserklärung gestochen wurde. Wobei das doppelt dumm war…die Kundin wirkte sehr jung, da hätte ich mir auch mal den Ausweis zeigen lassen.

Ansicht von 10 Beiträgen – 1 bis 10 (von insgesamt 10)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Registrieren Anmelden Password vergessen

@

In letzter Zeit nicht aktiv